Image

Geschäftsordnung

des Bezirksverbands Paderborn-Land e.V.
Image
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Bezirksverbandes Paderborn-Land e.V. kann hier heruntergeladen werden.
 
Die Geschäftsordnung wurde auf einer außerordentlichen Bruderratssitzung am 1. März 2013 beschlossen.

1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung der bestehenden Satzung des Bezirksverbandes Paderborn-Land e.V. dar. Mit Beitritt einer Schützenbruderschaft oder eines Vereins zum Bezirksverband werden die Satzung und die Geschäftsordnung anerkannt.

1.2 Änderungen der Geschäftsordnung werden dem Bruderrat vom Bezirksvorstand vorgeschlagen. Dieser stimmt darüber durch einfache Mehrheit aller dem Bruderrat angehörenden Personen ab.

2. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Bezirksverband und seinen Mitgliedsvereinen findet größtenteils elektronisch über E-Mails statt. Dazu benennt der Mitgliedsverein dem engeren Bezirksvorstand eine gültige E-Mail-Adresse.

Der Mitgliedsverein ist dafür verantwortlich, dass das Postfach regelmäßig abgerufen und geleert wird. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist dem engeren Bezirksvorstand anzuzeigen.

Dem Bezirksvorstand ist untersagt, die E-Mail-Adressen unbefugten Dritten zu überlassen.

3. Mitgliedsbeiträge
3.1 Der Beitrag ist abhängig von der Personenzahl der jeweiligen Schützenbruderschaft / des jeweiligen Vereins, wie sie in der Verwaltungsdatenbank des Bundes (Bastian) gemeldet ist.

3.2 Die in der Bruderratssitzung festgelegten Mitgliedsbeiträge werden vom Bezirksschatzmeister per Bankeinzug im März eines jeden Jahres eingezogen. Die Mitgliedsvereine geben dem Vorstand eine entsprechende Einwilligungserklärung.

4. Veranstaltungen des Bezirksverbandes
Es ist Ehrensache eines jeden Mitgliedsvereins, an den Veranstaltungen des Bezirksverbandes teilzunehmen.

4.1 Bruderratssitzung
4.1.1 Der Bruderrat ist das oberste Beschlussorgan des Bezirksverbands. Einzelheiten sind in der Satzung verankert.

4.1.2 Die Bruderratssitzung findet zu Beginn des Geschäftsjahres im Oktober statt. 4.1.3 Die Teilnehmer erscheinen in Uniform ohne Schärpe.

4.2 Bezirksverbandstag
4.2.1 Zur Förderung der christlichen Werte und des Gemeinschaftssinns veranstaltet der Bezirksverband jährlich einen Bezirksverbandstag, der mit einer Messfeier beginnt.

4.2.2 Der Bezirksverbandstag findet in der Regel am Samstag des Wochenendes vor dem ersten Advent statt.

4.2.3 Die Teilnehmer erscheinen in Uniform ohne Schärpe.

4.2.4 Jeder ordentliche Mitgliedsverein kann sich um die Ausrichtung des Bezirksverbandstages bewerben. In der Regel finden die Bruderratssitzung und der Bezirksverbandstag im selben Ort statt. Die Ausrichtung wird dem Mitgliedsverein durch Beschluss des Bezirksvorstandes zugesprochen.
Vereinsjubiläen werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt.

4.3 Obristentag
4.3.1 Zur Information der Mitgliedsvereine über aktuelle Veränderungen im Schützenwesen und zur Kommunikation unter den Mitgliedern veranstaltet der Bezirksverband einen jährlichen Obristentag, an dem bis zu 5 Personen aus den (geschäftsführenden) Vorständen der Mitgliedsbruderschaften teilnehmen sollten.

4.3.2 Der Obristentag findet in der Regel Anfang März statt.

4.3.3 Die Teilnehmer erscheinen in Uniform ohne Schärpe.

4.3.4 Um die Ausrichtung kann sich jeder Mitgliedsverein bewerben. Der Zuschlag wird dem Mitgliedsverein durch Beschluss des Bezirksvorstandes zugesprochen.

4.4 Bezirkskönigsschießen
4.4.1 Der Bezirksverband veranstaltet in jedem Jahr ein Bezirkskönigsschießen.

4.4.2 Der Zeitpunkt des Bezirkskönigsschießens liegt im Herbst eines Jahres.

4.4.3 Die Einladung zum Bezirkskönigsschießen erfolgt vom Bezirksschießmeister mindestens 14 Tage vor dem Termin.

4.4.4 Die Gesamtleitung des Bezirkskönigsschießens obliegt dem Bezirksbundesmeister. Die Verantwortung für den technischen Ablauf liegt beim Bezirksschießmeister. Er bestimmt auch die Schießkommission.
Geschossen wird angestrichen mit Kleinkaliber auf 50 Meter Entfernung nach den Richtlinien des BHDS.

4.4.5 Die Könige erscheinen in vollständiger Uniform mit Königssilber. Die übrigen Teilnehmer tragen Uniform ohne Schärpe.

4.4.6 Um die Ausrichtung kann sich jeder Mitgliedsverein bewerben. Der Zuschlag wird dem Mitgliedsverein durch Beschluss des Bezirksvorstandes zugesprochen.

4.4.7 Während des Bezirkskönigsschießens wird die Marschfolge der Mitgliedsvereine ausgelost, die bei allen öffentlichen Ausmärschen, auch bei Veranstaltungen der Diözese und des Bundes, gilt.
Die Bruderschaften der Bezirkskönige werden auf die ersten beiden Plätze gesetzt. Die Marschfolge hat ein Jahr Gültigkeit.

5. Der Vorstand
5.1 Vorstandssitzungen
5.1.1 Es gibt mindestens zwei Bezirksvorstandssitzungen im Jahr. Der erste Termin findet bei der Bruderschaft des ersten Bezirkskönigs, der zweite Termin bei der Bruderschaft des zweiten Bezirkskönigs statt.

5.1.2 Alle Vorstandssitzungen sind in zivil.

5.2 Aufgabenbereiche
5.2.1 Bezirksbundesmeister
Der Bezirksbundesmeister leitet und repräsentiert den Bezirksverband und den ezirksvorstand. In Absprache mit den stellvertretenden Bezirksbundesmeistern kann er Aufgaben delegieren. Er ist Mitglied im Hauptvorstand des Bundes und des Diözesanbruderrates.

5.2.2 stellvertretende Bezirksbundesmeister
Es gibt drei Stellvertreter des Bezirksbundesmeisters. Bei der Nominierung sollte berücksichtigt werden, dass mit ihnen die Räumlichkeit des Bezirksverbandes abgedeckt wird. Im Falle der Verhinderung des Bezirksbundesmeisters wird er vorrangig vom dienstältesten stellvertretenden Bezirksbundesmeister vertreten, danach geschieht die Vertretung nach interner Absprache. Als dienstältester stellvertretender Bezirksbundesmeister gilt derjenige, der in dieser Funktion die längste Zeit im Bezirksvorstand tätig ist. Sind dies mehrere Personen, wird der „dienstälteste“ innerhalb des engeren Vorstands bestimmt. Zur Vertretung des Bezirksbundesmeisters im Hauptvorstand des Bundes und im Diözesanbruderrat bedarf es einer schriftlichen Vollmacht des Bezirksbundesmeisters.

5.2.3 Bezirkspräses und Bezirksjungschützenpräses
Der Bezirkspräses wahrt die kirchlichen, geistigen und kulturellen Aufgaben des Bundes innerhalb des Bezirksverbandes. Er bestärkt den Bezirksverband in seiner kirchlichen Ausrichtung. Zudem gestaltet er das Hochamt beim Bezirksverbandstag und spricht das Geistliche Wort bei der Bruderratssitzung und beim Obristentag. Der Bezirksjungschützenpräses unterstützt den Bezirkspräses bei seinen Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfall. Der Paderborner Erzbischof ernennt den vom Bezirksbruderrat vorgeschlagenen Bezirkspräses.

5.2.4 Bezirksgeschäftsführer
Der Bezirksgeschäftsführer ist für die Geschäftsführung des Bezirksverbandes verantwortlich. In enger Absprache mit dem Bezirksbundesmeister koordiniert er den Informationsfluss mit den Mitgliedervereinen.

5.2.5 Bezirksschatzmeister
Der Bezirksschatzmeister führt die Kasse des Bezirksverbandes. Er hat für die pünktliche Einziehung der Beiträge zu sorgen. Die Kassenführung ist vor der Sitzung des Bezirksbruderrats von zwei Kassenprüfern zu prüfen (siehe Punkt 6).

5.2.6 Bezirksschriftführer
Der Bezirksschriftführer führt das Protokoll bei allen Sitzungen des Bezirksverbandes. Die Protokolle sind einmal auszudrucken und von ihm und dem Bezirksbundesmeister oder seinem Stellvertreter zu unterschreiben, um danach in einem Ordner aufbewahrt zu werden. Darüber hinaus werden die Protokolle der Vorstandssitzungen an den entsprechenden Teilnehmerkreis, die Protokolle der Bruderratssitzung, des Bezirksverbandstages und des Obristentages an alle Mitgliedsvereine per E-Mail verschickt. Der Bezirksschriftführer ist für die Information der örtlichen Presse und der Verbandszeitschrift „Der Schützenbruder“ verantwortlich.

5.2.7 Bezirksmedienreferent
Der Bezirksmedienreferent dokumentiert die Medienarbeit für den Bezirksverband. Er erstellt das gesamte Bildmaterial bei den Veranstaltungen des Bezirksverbandes und pflegt die Internetseite des Bezirks.

5.2.8 Bezirksschießmeister und Stellvertreter
Dem Bezirksschießmeister und seinen Stellvertretern obliegen die Pflege und die Überwachung des Schießsports, insbesondere die Organisation des sportlichen Wettschießens auf Bezirksebene und die technische Durchführung des Bezirkskönigs-, Bezirksprinzen- und Bezirksschülerprinzenschießens. Der Bezirksschießmeister hat drei Stellvertreter.

5.2.9 Bezirksjungschützenmeister und Stellvertreter
Die Aufgabe des Bezirksjungschützenmeisters und seiner Stellvertreter richtet sich nach dem Statut des BdSJ im Bezirksverband Paderborn-Land e.V.. Der Bezirksjungschützenmeister hat drei Stellvertreter.

5.2.10 Bezirksfahnenschwenkermeister
Dem Bezirksfahnenschwenkermeister obliegt die Pflege des Brauchtums des Fahnenschwenkens und der Durchführung entsprechender Wettkämpfe.

5.3 Wahlperiode
5.3.1 Alle Positionen des engeren Vorstandes werden in der Bruderratssitzung gewählt, die dem Jahr mit einer 0 oder 5 am Ende (z.B. 2015) vorangeht. 5.3.2 Die Länge einer Wahlperiode beträgt 5 Jahre und beginnt am 1. Januar. Wiederwahl ist zulässig.

5.3.3 Scheidet ein Vorstandsmitglied des engeren Vorstands vorzeitig aus dem Vorstand aus, kann ein Nachfolger in der nächsten Bruderratssitzung gewählt werden. Die Wahldauer umfasst den Restzeitraum bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl.

5.4 Ablauf von Wahlen
5.4.1 Für die Wahl des Bezirksbundesmeisters übernimmt ein Wahlleiter die Leitung der Bruderratssitzung. Der Wahlleiter wird in offener Wahl mit einfacher Mehrheit vom Bruderrat gewählt. Nach der Wahl des BBM übernimmt dieser wieder die Versammlungsleitung.

5.4.2 Für den engeren Vorstand ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Zu den „gültigen Stimmen“ zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen.

5.4.3 Wird bei mehreren Kandidaten keine einfache Mehrheit erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsterreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Falls in einem weiteren Wahlgang wiederum Stimmengleichheit erzielt wird, erfolgt ein Losentscheid.

5.5 Anzugsordnung
5.5.1 Die Anzugsordnung betrifft den engeren Bezirksvorstand. Bezirksschießmeister, Bezirksjungschützenmeister und Bezirksfahnenschwenkermeister können die Anzugsordnung übernehmen.

5.5.2 Jedes Bezirksvorstandsmitglied trägt bei entsprechenden Anlässen die Schützenuniform mit den Rangabzeichen seines Schützenvereins. Der Bezirksvorstand kann keine Rangänderung vornehmen.

5.5.3 Mitglieder des Bezirksvorstandes sind Schärpenträger. Sollten sie dieses bei Eintritt in den Bezirksvorstand nicht sein, wird ihnen eine Schärpe durch den Bezirksvorstand verliehen (Schärpe des eigenen Vereins).

5.5.4 Als äußeres Zeichen tragen die Bezirksvorstandsmitglieder am unteren rechten Ärmel ihrer Schützenuniform ein grünes, in Gold gefasstes Ärmelband mit der Aufschrift ihrer Funktion im Bezirksvorstand.

5.5.5 Sollte die Funktion im Bezirksvorstand nur eine Wahlperiode (5 Jahre) dauern, darf das Ärmelband nicht länger getragen werden. Scheidet das Bezirksvorstandsmitglied nach mindestens zwei Wahlperioden (10 Jahre) mit der Ernennung zum Ehrenamt aus dem Vorstand aus, wird das Ärmelband ersetzt durch ein Ärmelband mit der Ehrenbezeichnung. Der Ehrentitel für den Bezirksbundesmeister lautet „Ehrenbezirksbundesmeister Paderborn-Land“, für die übrigen Mitglieder des Bezirksvorstandes gilt einheitlich die Aufschrift „Ehrenvorstandsmitglied Bezirk Paderborn-Land“.

5.6 Kostenerstattung
Vorstandsmitglieder können für die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen im Bezirk (wie z.B. Schützenfeste) eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 26 Cent pro Kilometer aus der Bezirkskasse beantragen. Dabei wird auf eine zurückhaltende Anwendung der Kostenerstattung Wert gelegt.

5.7 Teilnahme an Festivitäten
5.7.1 Bei Einladungen des Bezirksvorstands zu Jubiläen der Mitgliedsvereine wird ein zweckgebundener Gutschein in Höhe von 50 Euro aus der Bezirkskasse überreicht. Bei Einladungen außerhalb des Bezirksverbandes trifft der Vorstand eine Einzelfallentscheidung. Als Jubiläum gilt eine ganzzahlig durch 25 teilbare Jahreszahl des Bestehens. Als Zweck kann z.B. die Förderung der Jugendarbeit oder ein förderungswürdiges Projekt des Vereins eingetragen sein.

5.7.2 Bei offiziellen Einladungen an den Bezirksvorstand zu Hochzeiten, herausgehobenen Geburtstagen und besonderen Ereignissen zahlen die Teilnehmer einen Betrag von 20 Euro. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist auch für Begleitpersonen der Obolus zu zahlen. Der Betrag sollte mit Unterschriften der Beteiligten mit einer Glückwunschkarte übergeben werden. Dazu wird ein Blumenstrauß im Wert von 25 Euro auf Kosten der Bezirkskasse überreicht.

5.7.3 Wenn vom Einladenden nicht anders gewünscht, nehmen die Bezirksvorstandsmitglieder in Uniform an der Veranstaltung teil.

5.8 Teilnahme an Beerdigungen
5.8.1 Beim Tod von
  • Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern des Bezirksvorstandes
  • Brudermeister, Oberst oder Vorsitzenden eines Mitgliedsvereins
nimmt der Bezirksbundesmeister oder ein Bezirksvorstandsmitglied an der Beerdigung teil und würdigt den Verstorbenen am Grab. Es wird ein Kranz im Wert von 100 Euro, der aus der Bezirkskasse gezahlt wird, niedergelegt. Nach Möglichkeit nimmt ein Bezirkskönig mit der Bezirksstandarte an der Beerdigung teil. 
Beim Tod
  • des Bezirksbundesmeisters, Bezirkspräses, eines Ehrenbezirksbundesmeisters oder Ehrenbezirkspräses
wird ein Nachruf in angemessener Größe in beiden lokalen Zeitungen veröffentlicht. Die Kosten trägt die Bezirkskasse.

5.8.2 Beim Tod von
  • - Ehrenbrudermeister, Ehrenoberst oder Ehrenvorsitzenden eines Mitgliedsvereins

nimmt der Bezirksbundesmeister oder ein Bezirksvorstandsmitglied an der Beerdigung teil, falls dies der Verein wünscht und der Wunsch an den Bezirksvorstand herangetragen wurde. Nach Möglichkeit nimmt dann auch ein Bezirkskönig mit der Bezirksstandarte an der Beerdigung teil.

6. Kassenprüfer
6.1 Aufgabenbereich
Die Kassenführung des Bezirksschatzmeisters ist vor der ordentlichen Sitzung des Bezirksbruderrats zu prüfen. Die Kassenprüfer haben den Kassenbericht mit einem Prüfungsvermerk zu versehen und diesen zu unterzeichnen.
In der Bruderratssitzung berichten sie über die Kassenprüfung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.

6.2 Wahl
Die Vorschläge für zwei Kassenprüfer erfolgen auf Basis der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Mitgliedsvereine. Sie werden in der Bruderratssitzung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von einem Jahr gewählt.

6.3 Durchführung
Die Person, die die Kassenprüfung durchführt, muss eine vertretungsberechtigte Person aus dem geschäftsführenden Vorstand der jeweiligen Bruderschaft sein.

7. Bezirkskönige
Bezirksverbände mit 20 und mehr Mitgliedsvereinen ermitteln zwei Bezirkskönige. Aufgrund der derzeitigen Größe des Bezirksverbandes Paderborn-Land werden zwei Bezirkskönige gestellt.

7.1 Ermitteln der Bezirkskönige
Erster Bezirkskönig ist der amtierende König einer Bruderschaft, der beim Bezirkskönigsschießen die höchste Ringzahl erreicht. Der Nächstplatzierte ist zweiter Bezirkskönig. Beide Bezirkskönige sind die ersten Repräsentanten des Bezirksverbandes.

7.2 Zeitraum
Die Amtszeit reicht vom Bezirkskönigsschießen bis zum Bezirkskönigsschießen des Folgejahres.

7.3 Bezirkskönigsketten und Pokale
Als äußeres Zeichen erhalten die Bezirkskönige leihweise die Königskette übertragen. Die Pokale sind Wanderpokale.

7.4 Bezirksstandarte
Die Bezirksstandarte einschließlich Zubehör wird der Bruderschaft des amtierenden ersten Bezirkskönigs bei dem Hochamt am Bezirksverbandstag überreicht. Sie wird bei allen Veranstaltungen, die der Bezirksverband durchführt und an denen er teilnimmt, getragen.

7.5 Bundes- und Europakönigsschießen
Beide Bezirkskönige sind berechtigt, am Bundes- und Europakönigsschießen teilzunehmen. Das Bundeskönigsschießen findet jährlich, das Europakönigsschießen alle drei Jahre statt. Falls einer der Bezirkskönige am Bundes- oder Europakönigsschießen nicht teilnehmen kann, so vertritt ihn der Drittplatzierte (aus dem jeweiligen Jahr des Bezirkskönigsschießens).  (siehe Anmerkung am Schluss)

7.6 Teilnahme an Beerdigungen
Nach Möglichkeit sollte mindestens einer der Bezirkskönige an einer für den Bezirksverband relevanten Beerdigung teilnehmen.

8. Ehrenordnung
8.1 Ehrenmitglieder
8.1.1 Auf Vorschlag des Bezirksvorstandes können Personen, die sich zu den Grundsätzen des Bundes bekennen und sich um den Bezirksverband besonders verdient gemacht haben, vom Bezirksbruderrat zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.

8.1.2 Ehrenmitglieder nehmen an den Sitzungen des Bezirksbruderrates nur beratend teil und sind nicht stimmberechtigt.

8.1.3 Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

8.2 Verdienst- und Ehrenabzeichen mit Eichenkranz in Gold und Silber
Die Verleihung dieser Orden soll innerhalb des Bezirksverbandes eine hohe Auszeichnung darstellen und daher nur an äußerst verdiente Schützenbrüder verliehen werden.

8.2.1 Verleihungsregel für das Ehrenabzeichen in Gold

Dieses Abzeichen erhalten ausscheidende oder kürzlich ausgeschiedene Obristen und/oder Brudermeister, die sich in besonderer Weise um den Bezirksverband verdient gemacht haben sowie ihre Bruderschaft mindestens 12 Jahre lang geführt haben und insgesamt 30 Jahre Vorstandsarbeit nachweisen können.

8.2.2 Verleihungsregel für das Ehrenabzeichen in Silber

Dieses Abzeichen erhalten Schützenbrüder, die sich vor ihrem Ausscheiden um den Bezirksverband Paderborn-Land verdient gemacht haben sowie mindestens 12 Jahre im geschäftsführenden Vorstand ihrer Bruderschaft tätig waren und insgesamt 30 Jahre Vorstandsarbeit nachweisen können.

8.2.3 Besondere Verleihungsregel

Für Schützenbrüder, die im übergeordneten Bereich (z.B. im Bezirks- oder Diözesanvorstand) tätig waren und ausgeschieden sind, wird eine Verleihung individuell durch den engeren Bezirksvorstand geregelt.

8.2.4 Antragstellung

Die Bruderschaften des Bezirksverbandes stellen einen formlosen Antrag zur Verleihung an den Bezirksvorstand, in dem die Personalien sowie die erforderlichen Posten und Zeiten aufgeführt sind. Der Bezirksvorstand prüft den Antrag, indem er ihn um die Darstellung der Verdienste um den Bezirksverband erweitert.

8.2.5 Verleihungszeitpunkt

Die Ehrenabzeichen werden in der Regel am Bezirksverbandstag verliehen.


Anmerkung durch den Bezirksschriftführer: Zu Punkt 7.5: Der Bund hat die Regelung zwischenzeitlich widerrufen. Die Geschäftsordnung wurde noch nicht angepasst.

Informationen

Navigation